Blitzinfo: „Steuersparmodell – Altersvorsorge“
Selbständige, Freiberufler und Unternehmer verfügen über ein neues „Steuersparmodell Altersversorgung“.
Die Voraussetzung: Sie bilanzieren nicht, sondern erstellen eine Einnahme-/ Überschussrechnung. In diesem Fall können Sie den gesamten monatlichen Versicherungsbeitrag (bis zu 400 €) für die Rückversicherung einer Altersversorgung als Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung gewinnmindernd ansetzen.
Bei Rentenbeginn steht das Guthaben zur freien Verfügung.
Dies entschied der Bundesfinanzhof (Urteil vom 25.4., Az. VIII R 9/14). Fazit: Ein interessantes Steuersparmodell für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer in einem gewinnträchtigen Jahr.