Dienstunfähigkeit
Warum ist das wichtig?
Dienstunfähigkeit bei Beamten keine Seltenheit
Wer verbeamtet wird, hat mit dem Wissen um den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit einen wesentlichen Vorteil, wenn es um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft geht. Beamte gelten zwar gemeinhin als bestens versorgt, wenn es um die Absicherung von Ruhestand oder Krankheit geht. Im Falle einer Dienstunfähigkeit gilt das grundsätzlich auch, aber erst nach einigen Jahren im Dienstverhältnis auf Lebenszeit. Als Beamte auf Widerruf oder Probe können sie ohne Versorgungsansprüche entlassen werden und in den ersten Jahren als Beamte auf Lebenszeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.
Nur 18 Anbieter von DU-Klauseln für Beamte
Dass Dienstunfähigkeit kein Einzelfall ist, zeigt die folgende Grafik. Im Jahr 2019 wurden fast 10.000 Beamte für dienstunfähig erklärt.
Möchten Beamte der Empfehlung einer zusätzlichen Absicherung der Arbeitskraft folgen, geht es nun um die Details – und zwar ganz genau (wer hätte das bei dieser Zielgruppe gedacht?!). Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer die beste Wahl, da nicht jeder Fall von Dienstunfähigkeit zwangsläufig einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Sinnvoll ist daher der Einschluss einer sogenannten Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel).
Klausel - hat jemand Klausel gesagt? Da kommt bei uns Begeisterung auf – denn das Kleingedruckte bereitet unseren Analysten stets Vergnügen:
- eine echte DU-Klausel wird längst nicht von jedem BU-Versicherer angeboten
- zudem bestehen große Qualitätsunterschiede
Welche Regelungen gibt es?
Echte oder unechte DU-Klausel – jetzt geht´s ans Eingemachte!
Die echte DU-Klausel:
Eine gute DU-Klausel erkennt man daran, dass diese tatsächlich ein vereinfachtes (Leistungs-)Anerkenntnis für Versicherte darstellt. Dabei verzichten einige Versicherer sogar auf ein eigenes (Über-)Prüfungsrecht, nachdem der Dienstherr die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Ist dies der Fall, sprechen wir von einer „echten“ oder zumindest „eingeschränkt echten“ DU-Klausel. Eingeschränkt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen anerkennt also zumindest diesen Sachverhalt überprüfen kann. Ein solches Prüfungsrecht kann vor Willkür eines Dienstherrn schützen.
Die unechte DU-Klausel:
Lautet eine Regelung etwa „Ist die versicherte Person aufgrund Krankheit, Verletzung des Körpers oder Kräfteverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht nicht in der Lage und wurde sie deswegen wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt“, dann begründet dies ein vollständig eigenes Prüfungsrecht des Versicherers. Denn allein durch die „und“- Formulierung darf der Versicherer neben dem Vorliegen der Dienstunfähigkeit auch prüfen, ob die Beeinträchtigung zur Nichterfüllung der Dienstpflicht führt. Somit kann ein Versicherer zu einer abweichenden Einschätzung gegenüber dem Dienstherrn kommen. Was unter Umständen bedeutet, dass keine Versicherungsleistungen erbracht werden.
Die Günstiger-Prüfung:
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Beamte nach den BU-Bedingungen berufsunfähig sind, der Dienstherr sie aber trotzdem nicht für dienstunfähig erklärt und die Betroffenen stattdessen auf einen anderen Posten versetzt. In solchen Fällen ist eine Formulierung in den Bedingungen, wie beispielsweise „Bei Beamten liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn …“ vorteilhaft. Das „auch“ bedeutet, dass auch eine 50%ige Berufsunfähigkeit zum Erhalt der Leistung ausreichen würde.
Beamtenanwärter und Beamte auf Probe:
Weiterhin gibt es noch Besonderheiten, die für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe gelten. Hier finden wir nicht selten Ausschlüsse in den Bedingungswerken, die sich auch in einer zeitlichen Befristung der Leistung auf 24 oder 36 Monate ausdrücken. So bieten gerade einmal acht Produktgeber diesen Beamtengruppen überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung an.
Teil-Dienstunfähigkeit:
Ist ein Beamter bzw. eine Beamtin nur noch begrenzt dienstfähig, so ist von einer Versetzung in den Ruhestand abzusehen bzw. kann davon abgesehen werden (s. § 45 BBG bzw. § 27 BeamtStG). Die Arbeitszeit und somit auch die Besoldung werden dann entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabgesetzt, wobei zum Teil Ausgleichszahlungen erfolgen. Dies kann insbesondere bei jungen Beamten zu einer Versorgungslücke führen, welche mit der Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit geschlossen werden kann. Die zum Teil kostenpflichtige Teil-Dienstunfähigkeitsklausel erbringt bei einer begrenzten Dienstunfähigkeit eine anteilige Versicherungsleistung. Die Rolle der begrenzten DU sollte aber nicht überbewertet werden.
Spezielle DU-Klausel:
Einige Versicherer bieten zusätzlich auch eine sogenannte spezielle Dienstunfähigkeitsklausel an. Diese Klausel richtet sich insbesondere an solche Beamtengruppen, die zur Dienstausübung sehr spezielle Anforderungen erfüllen müssen, wie bspw. Polizeivollzugs- oder Feuerwehrbeamte. Sind Beamte und Beamtinnen nicht mehr in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen, liegt eine spezielle Dienstunfähigkeit vor. Die spezielle Dienstunfähigkeit erbringt Leistungen, wenn die versicherte Person spezielle Aufgaben ihres Dienstes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Dies könnte z.B. bei Polizeibeamten der Fall sein, wenn die ordnungsgemäße Handhabung der Dienstwaffe nicht mehr gewährleistet ist oder bei Feuerwehrbeamten, welche die Anforderungen an Atemschutzträger nicht mehr erfüllen können.
Der Klausel-Klartext Testsieger
Unsere Klartext-Tabelle listet 10 Versicherer mit „echter“ und „eingeschränkt echter“ DU-Klausel. Darüber hinaus gibt es weitere Versicherer mit DU-Klausel, u.a. auch „unechten“ Klauseln. Die Bayerische bietet auch eine Variante mit spezieller DU-Klausel, aber mit abgesenktem Leistungsniveau („smart“). Allgemeiner Testsieger ist der DU-Neuzugang Allianz. Wenn man auch die Option der Teildienstunfähigkeit berücksichtigen will, dann hat die DBV die Nase vorne.
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