Bedeutsamer Steuertipp
Firmenwagen + Steuern
Wer seinen Firmen- bzw. Dienstwagen privat nutzt, muss für dieses Privileg Steuern bezahlen.
Häufig wird der private Nutzungswert pauschal nach der "Ein-Prozent-Regelung" ermittelt. Hierbei wird als geldwerter Vorteil monatlich 1 % des Brutto-Listenneupreises angesetzt. Hinzu kommt die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (0,03 % pro Entfernungskilometer).
Unsere Lösung zum Thema:
Firmenwagen + Steuern
So geht das Finanzamt leer aus.
Kein lästiges Fahrtenbuch und Keine 1 % Pauschalsteuer an das Finanzamt.
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