Die 7 guten Gründe für Arbeitgeber!
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge – doch auch Arbeitgeber profitieren von ihrem Angebot. Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben stärkt sie die Mitarbeiterbindung, verbessert das Arbeitgeberimage und bringt steuerliche Vorteile.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird von vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen noch immer unterschätzt. Dabei bietet sie nicht nur Arbeitnehmern Vorteile, sondern bringt auch für Arbeitgeber eine Reihe positiver Effekte mit sich. Es gibt sieben zentrale Gründe, warum Betriebe die bAV aktiv nutzen sollten.
1. Gesetzliche Verpflichtung erfüllen und Haftungsrisiken vermeiden
Seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten eine bAV anzubieten und mindestens 15 Prozent Zuschuss zu leisten. Unternehmen, die diese Vorgabe ignorieren, können sich sogar schadenersatzpflichtig machen. „Viele Unternehmen unterschätzen dieses Risiko“. „Mit einer gut strukturierten bAV sind Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite.“
2. Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber stärken
Die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte ist für Unternehmen eine zentrale Herausforderung. Zusatzleistungen wie eine bAV spielen dabei eine entscheidende Rolle. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens AON ist die betriebliche Altersversorgung für 86 Prozent der 25- bis 29-Jährigen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl ihres Arbeitgebers. „Gerade junge Fachkräfte achten zunehmend auf Benefits über das Gehalt hinaus“. „Wer hier eine attraktive bAV bietet, verbessert seine Position im Wettbewerb um Talente.“
3. Mitarbeiterbindung erhöhen
Neben der Gewinnung neuer Fachkräfte trägt eine attraktive bAV-Lösung auch zur langfristigen Bindung von Mitarbeitern bei. Insbesondere für Beschäftigte über 40 Jahre ist eine betriebliche Altersvorsorge oft wichtiger als eine Gehaltserhöhung. „Viele Unternehmen setzen auf Bonuszahlungen oder Gehaltserhöhungen – doch eine bAV hat oft eine nachhaltigere Wirkung“. „Sie schafft einen echten Mehrwert, den Mitarbeiter langfristig zu schätzen wissen.“
4. Verantwortung als Arbeitgeber übernehmen
Die gesetzliche Rente allein reicht in vielen Fällen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. „Unternehmen sollten sich dieser Realität bewusst sein und ihre Mitarbeiter aktiv bei der Vorsorge unterstützen“. Eine bAV zeigt, dass der Arbeitgeber sich um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter kümmert – auch über das aktive Berufsleben hinaus. Dies kann ein entscheidender Faktor für die Arbeitgebermarke und das Vertrauen der Belegschaft sein.
5. Produktivität und Motivation steigern
Eine finanzielle Absicherung im Alter schafft Sicherheit – und zufriedene Mitarbeiter sind produktiver. „Wenn sich Beschäftigte keine Sorgen um ihre Altersvorsorge machen müssen, können sie sich stärker auf ihre Arbeit konzentrieren“. „Das wirkt sich positiv auf die Produktivität und das Betriebsklima aus.“
6. Steuerliche Vorteile und geringere Lohnnebenkosten
Arbeitgeber profitieren bei der bAV von steuerlichen Vorteilen. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerlich absetzbar, und durch die Entgeltumwandlung können zudem Lohnnebenkosten gesenkt werden. „Es gibt viele Irrtümer darüber, dass eine bAV teuer sei“. „Tatsächlich können Unternehmen ihre Steuerlast senken und gleichzeitig ihre Attraktivität für Mitarbeiter steigern.“
7. Digitale Lösungen minimieren den Verwaltungsaufwand
Eine der größten Hürden für Arbeitgeber ist oft der vermeintlich hohe Verwaltungsaufwand einer bAV. „Dank digitaler Prozesse ist diese Sorge unbegründet“. „Mitarbeiter können sich selbstständig informieren, Verträge online abschließen und auch Änderungen einfach digital vornehmen.“ Dadurch lässt sich eine bAV-Lösung einfach und effizient in den Unternehmensalltag integrieren, ohne zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber zu schaffen. „Unternehmen, die sich frühzeitig mit der bAV auseinandersetzen, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern steigern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber“.
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