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Versorgungsordnung / verpflichtend ab 01.08.2022

Die Bedeutung der Versorgungsordnung wird momentan von den wenigsten Unternehmern und Geschäftsführern in ihrem ganzen Umfang erkannt.

Die Versorgungsordnung ist ein arbeitsrechtliches Basisdokument, das dem Unternehmen Rechtssicherheit und den Mitarbeitern Transparenz im Bereich der betrieblichen Versorgungsmöglichkeiten bietet.

Alle Beteiligten (Unternehmer, Mitarbeiter, Steuerberater, rechtlicher Berater, Versicherungsmakler) im Bereich betriebliche Versorgung sind sich der verschiedenen Haftungsproblematiken ihres jeweiligen Geschäftsfeldes bewusst. Doch niemand betrachtet aus unserer Sicht ausreichend den Themenkomplex der Versorgungsordnung in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht als Ganzes.

Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass durch Unkenntnis in diesem Bereich enorme existenzielle Haftungsrisiken bei den Unternehmen entstehen. Eine Firma mit 25 Mitarbeitern baut mit jedem Jahr der Betriebstätigkeit ein Haftungsrisiko von ca. 30.000 EUR auf. Diese Summe ergibt sich auf Basis folgender Rechtsgrundlagen, die alle unmittelbar mit der Versorgungsordnung zusammenhängen:

  • Haftung aus Gleichbehandlungsgrundsatz auf Basis §3 Grundgesetz und §75 BetrVG
  • Erfüllungshaftung nach § 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
  • Haftung aufgrund des gesetzlich einklagbaren Anspruchs nach §1a BetrAVG
  • Haftung durch keine oder fehlerhafte Versorgungsordnung nach §1a Abs.1 Satz 2 BetrAVG
  • Haftung aus der Übernahmeverpflichtung nach § 4 BetrAVG

Deshalb ist es existenziell wichtig hier ausschließlich mit Spezialisten die Lösung dieser Problematik anzugehen. Informieren Sie sich bei Siegfried Sailer, ihrem Spezialisten für die professionelle Versorgungsordnung in ihrem Unternehmen.

Rufen Sie mich einfach kostenlos an: 08205-6487 oder...
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